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Feuerwehrplanrichtlinien
Beschreibung
Die Baugenehmigungsbehörde kann für bestimmte bauliche und technische Anlagen, je nach deren Lage, Art und Nutzung einen Feuerwehrplan fordern. Als Grundlage hierfür dient die Landesbauordnung (BauO) als auch die Sonderbauverordnung (SBauVO) des Landes NRW.
Feuerwehrpläne werden durch die Feuerwehr zur Einsatzvorbereitung und der raschen Orientierung, sowie zur Beurteilung der Lage im Einsatzfalle genutzt. Mittels der Feuerwehrpläne kann die notwendige Zeit der Erkundung durch den Einsatzleiter reduziert werden, so dass das Schadensereignis so klein wie möglich gehalten werden kann. Die Gefährdung für die Einsatzkräfte der Feuerwehr und betroffener Personen wird somit minimiert.
Mit der Erstellung des Feuerwehrplanes ist eine sachkundige Person (in der Regel eine entsprechende Fachfirma zur Erstellung von Feuerwehrplänen) zu beauftragen, da bereits in der Erstellungsphase die Gefährdungspotentiale, sowie eine brandschutztechnische Beurteilung der Risiken fachgerecht in den Feuerwehrplan einzuarbeiten sind.
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Zuständige Einrichtungen
- Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Abt. 32.2 - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
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- Erkensmühle 8
- 52134 Herzogenrath
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- Telefon:
02406 83-6450
- Telefon:
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- Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02406 83-6403
- E-Mail:
- carsten.schuette@herzogenrath.de
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Herr Markus Albert
Stellv. Abteilungsleitung / Stellv. LdF- Telefon:
- 02406 83-6402
- E-Mail:
- markus.albert@herzogenrath.de
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Herr Dominik Bach
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-6442
- E-Mail:
- dominik.bach@herzogenrath.de