Brandmeldeanlagen

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Brandmeldeanlagen

Eine aufgeschaltete Brandmeldeanlage dient der frühzeitigen Detektion eines Brandes. In Abhängigkeit der Gebäudegröße und Nutzung wird sie entweder direkt über die jeweilige Bauvorschrift gefordert bzw. dient der Kompensation baulich legitimer Abweichungen. Neben der Alarmierung der Feuerwehr leitet sie i.d.R. über einen Warnton die Räumung des jeweiligen Gebäudes ein und steuert ggf. weitere Anlagentechniken wie z.B. einen Rauch-Wärme-Abzug.


Über die Brandmeldeanlage wird der Feuerwehr, unter Einhaltung aller normativen und versicherungsrechtlichen Vorgaben, ein gewaltfreier Zutritt zum Gebäude verschafft. Die in einer Erstinformationsstelle hinterlegten Feuerwehrpläne dienen dem Einsatzleiter als zügige Orientierungshilfe im Objekt und geben einen raschen Überblick über objektspezifische Besonderheiten und Gefahren. Ebenfalls hinterlegte Laufkarten zeigen dem erkundenden Trupp den Weg zum ausgelösten Gefahrenmelder.


Die technische Ausführung ist u.A. in der DIN 14675, der VDE 0833 sowie der EN 54 geregelt. Des Weiteren sind die technischen Anschlussbedingungen für automatische Brandmeldeanlagen und die Feuerwehrplanrichtlinie der Stadt Herzogenrath zu beachten.

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