Wohnbauförderung
Beschreibung
Die Stadt Herzogenrath ist nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) zuständig für alle Angelegenheiten in Zusammenhang mit öffentlich geförderten Wohnungen.
In diesem Zusammenhang werden für
- Bauherren, Eigentümer und/oder Investoren
- Mieter und/oder Mietinteressenten
folgende Leistungen angeboten:
- Beratung über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten zu Eigentumsmaßnahmen oder Mietwohnungsbau
(detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem eingerichteten download) - Erfassung und Kontrolle der Wohnungen
- Mietpreiskontrolle
- Freistellung von Bezugsbindungen
- Zinssenkungsanträge
- auf Antrag Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen oder Bezugsgenehmigungen
- Beratung über evtl. Freistellungsausgleichszahlungen
- Erteilung von Auskünften über den Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Stadtgebiet Herzogenrath.
Servicezeiten Wohnbauförderung:
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Montag: |
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
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Dienstag: |
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
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Mittwoch: |
Keine Beratungs-/Sprechzeiten |
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Donnerstag: |
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
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Freitag: |
Keine Beratungs-/Sprechzeiten |
Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines
Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller in dem haushaltlebenden Personen.
Hierzu zählen unteranderem: Gehaltsabrechnungen, Ausbildungsvergütung, Renten (Altersrente, Witwenrente, Halbwaisenrente, Erwerbsminderungsrente, Betriebsrente etc.) Arbeitslosengeldbescheid, Bürgergeldbescheid, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Unterhalts-/leistungen, -/verpflichtungen usw.
Bei Kindern die das 16 Lebensjahr vollendet haben, ist eine aktuelle Schulbescheinigung vorzulegen.
Sollte eine Schwerbehinderung oder ein Pflegegrad vorliegen, so ist ein entsprechender Nachweis einzureichen. (Vorder-/Rückseite des Schwerbehindertenausweises oder ein Entsprechender Bescheid der zuständigen Stelle).
Kopien der Personalausweise ggf. Aufenthalts-/titel, -/gestattung, -/erlaubnis aller im haushaltlebenden Personen.
Der Wohnberechtigungsschein ist gebührenpflichtig und 1 Jahr gültig. Die Gebühr richtet sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung der Stadt Herzogenrath.
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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Flüchtlingswesen, Obdachlosenwesen, HzL, Wohnbauförderung, Wohngeld - Abt. 50.2 - A 50 - Sozialamt
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- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 1
- PLZ: 52134 Ort: Herzogenrath
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