Wohnbauförderung

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Dienstleistungsinformationen

Wohnbauförderung

Die Stadt Herzogenrath ist nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) zuständig für alle Angelegenheiten in Zusammenhang mit öffentlich geförderten Wohnungen.

In diesem Zusammenhang werden für

  • Bauherren, Eigentümer und/oder Investoren
  • Mieter und/oder Mietinteressenten

folgende Leistungen angeboten:

  • Beratung über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten zu  Eigentumsmaßnahmen oder Mietwohnungsbau (detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem eingerichteten download)
  • Erfassung und Kontrolle der Wohnungen
  • Mietpreiskontrolle
  • Freistellung von Bezugsbindungen
  • Zinssenkungsanträge
  • auf Antrag Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen oder Bezugs-genehmigungen
  • Beratung über evtl. Freistellungsausgleichszahlungen
  • Erteilung von Auskünften über den Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Stadtgebiet Herzogenrath.

Rechtsgrundlagen

 Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)


Verwandte Dienstleistungen


Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen