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Wohnbauförderung

Beschreibung

Die Stadt Herzogenrath ist nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) zuständig für alle Angelegenheiten in Zusammenhang mit öffentlich geförderten Wohnungen.

In diesem Zusammenhang werden für

  • Bauherren, Eigentümer und/oder Investoren
  • Mieter und/oder Mietinteressenten

 

folgende Leistungen angeboten:

  • Beratung über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten zu  Eigentumsmaßnahmen oder Mietwohnungsbau
    (detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem eingerichteten download)
  • Erfassung und Kontrolle der Wohnungen
  • Mietpreiskontrolle
  • Freistellung von Bezugsbindungen
  • Zinssenkungsanträge
  • auf Antrag Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen oder Bezugsgenehmigungen
  • Beratung über evtl. Freistellungsausgleichszahlungen
  • Erteilung von Auskünften über den Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Stadtgebiet Herzogenrath.

 

Servicezeiten Wohnbauförderung:

Montag:

08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Dienstag:

08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Mittwoch:

Keine Beratungs-/Sprechzeiten

Donnerstag:

08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag:

Keine Beratungs-/Sprechzeiten

 Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines

Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller in dem haushaltlebenden Personen.

Hierzu zählen unteranderem: Gehaltsabrechnungen, Ausbildungsvergütung, Renten (Altersrente, Witwenrente, Halbwaisenrente, Erwerbsminderungsrente, Betriebsrente etc.) Arbeitslosengeldbescheid, Bürgergeldbescheid, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Unterhalts-/leistungen, -/verpflichtungen usw.

Bei Kindern die das 16 Lebensjahr vollendet haben, ist eine aktuelle Schulbescheinigung vorzulegen.

Sollte eine Schwerbehinderung oder ein Pflegegrad vorliegen, so ist ein entsprechender Nachweis einzureichen. (Vorder-/Rückseite des Schwerbehindertenausweises oder ein Entsprechender Bescheid der zuständigen Stelle).

Kopien der Personalausweise ggf. Aufenthalts-/titel, -/gestattung, -/erlaubnis aller im haushaltlebenden Personen.

Der Wohnberechtigungsschein ist gebührenpflichtig und 1 Jahr gültig. Die Gebühr richtet sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung der Stadt Herzogenrath.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen