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Wohnbauförderung
Beschreibung
Die Stadt Herzogenrath ist nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) zuständig für alle Angelegenheiten in Zusammenhang mit öffentlich geförderten Wohnungen.
In diesem Zusammenhang werden für
- Bauherren, Eigentümer und/oder Investoren
- Mieter und/oder Mietinteressenten
folgende Leistungen angeboten:
- Beratung über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten zu Eigentumsmaßnahmen oder Mietwohnungsbau (detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem eingerichteten download)
- Erfassung und Kontrolle der Wohnungen
- Mietpreiskontrolle
- Freistellung von Bezugsbindungen
- Zinssenkungsanträge
- auf Antrag Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen oder Bezugs-genehmigungen
- Beratung über evtl. Freistellungsausgleichszahlungen
- Erteilung von Auskünften über den Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Stadtgebiet Herzogenrath.
Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Sozialamt - A 50
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02406 83-457
- E-Mail:
- andreas.lind@herzogenrath.de