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Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit

Beschreibung

Personen, die die Rentenaltersgrenze erreicht haben sowie auf Dauer erwerbsunfähige Personen über 18, ohne oder mit nicht ausreichenden Einkünften und deren Angehörige, erhalten Beratung über die Hilfe- und Leistungsmöglichkeiten im Rahmen des Sozialgesetzbuches, 12. Teil (4. Kapitel, SGB XII).

Soweit im Einzelfall erforderlich erfolgt eine Kontaktvermittlung zu Wohlfahrtsverbänden, Beratungsstellen, Sozialstationen, Koordinationsbüro "Rund ums Alter" der Stadt Herzogenrath.

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen Sie zur Antragstellung benötigen, erfahren Sie im Sozialamt der Stadt Herzogenrath.

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