Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit
Beschreibung
Personen, die die Rentenaltersgrenze erreicht haben sowie auf Dauer erwerbsunfähige Personen über 18, ohne oder mit nicht ausreichenden Einkünften und deren Angehörige, erhalten Beratung über die Hilfe- und Leistungsmöglichkeiten im Rahmen des Sozialgesetzbuches, 12. Teil (4. Kapitel, SGB XII).
Soweit im Einzelfall erforderlich erfolgt eine Kontaktvermittlung zu Wohlfahrtsverbänden, Beratungsstellen, Sozialstationen, Koordinationsbüro "Rund ums Alter" der Stadt Herzogenrath.
Erläuterungen in Gebärdensprache
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen Sie zur Antragstellung benötigen, erfahren Sie im Sozialamt der Stadt Herzogenrath.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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SGB XII, Bildung und Teilhabe, Hilfen für Seniorinnen und Senioren, Quartiersarbeit - Abt. 50.1 - A 50 Sozialamt
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Heike Bock
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-426
- E-Mail:
- heike.bock@herzogenrath.de
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Frau Mirjam Küpper
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-429
- E-Mail:
- mirjam.kuepper@herzogenrath.de
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Frau Stephanie Klein
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-428
- E-Mail:
- stephanie.klein@herzogenrath.de
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Frau Manuela Burek
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-423
- E-Mail:
- manuela.burek@herzogenrath.de