Bildung und Teilhabe
Beschreibung
Die zum 01.01.2012 eingeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen fördern und eine bessere Einbindung in die soziale Gemeinschaft ermöglichen.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen
- Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Persönlichen Schulbedarf
- Schülerbeförderung (in NRW erfolgt die Übernahme bei Vorliegen der Voraussetzungen vorrangig durch den Schulträger)
- Lernförderung
- Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
In die Zuständigkeit des Sozialamtes der Stadt Herzogenrath zur Gewährung von Bildungs- und Teilhabeleistungen fallen folgende Personen.
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes
- Empfänger von Wohngeld
- Empfänger von Kinderzuschlag
Erläuterungen in Gebärdensprache
Nähere Informationen zu den Einzelleistungen finden Sie auf der Internetpräsenz des LanschaftsVerbandRheinland.
Empfänger von Leistungen nach dem SGB II können die entsprechenden Leistungen beim Jobcenter StädteRegion Aachen beantragen.
Nähere Informationen hierzu hier.
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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SGB XII, Bildung und Teilhabe, Hilfen für Seniorinnen und Senioren, Quartiersarbeit - Abt. 50.1 - A 50 Sozialamt
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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