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Ausfallbürgschaften
Beschreibung
Gemäß § 87 GO NRW darf die Stadt Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen nur im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen.
Die Entscheidung zur Übernahme ist durch den Stadtrat zu treffen und der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kämmerei - A 20
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Melanie Marx
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-211
- E-Mail:
- melanie.marx@herzogenrath.de