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Dienstleistungsinformationen
Haushaltssatzung / Haushaltsplan
Gemäß § 78 GO NRW hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Ein Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan.
Dieser enthält gemäß § 79 GO NRW alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Der aktuelle Haushaltsplan steht als Download zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
- GO NRW, 8. Teil Haushaltswirtschaft
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtung
- Kämmerei - A 20
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Melanie Krings
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-214
- E-Mail:
- melanie.krings@herzogenrath.de
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- Telefon:
- 02406 83-215
- E-Mail:
- hannah.kalkowski@herzogenrath.de
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Herr Alexander Pampa
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-203
- E-Mail:
- alexander.pampa@herzogenrath.de