SEPA-Lastschriftmandate (Bankeinzugsermächtigungen)

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SEPA-Lastschriftmandate (Bankeinzugsermächtigungen)

Sie haben die Möglichkeit, der Stadt Herzogenrath ein SEPA-Lastschriftmandat (Bankeinzugsermächtigung) zu erteilen. Fällige Zahlungen wie zum Beispiel Grundbesitzabgaben, Hunde- oder Gewerbesteuer werden dann zum Fälligkeitstermin automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

Vorteile des Bankeinzugsverfahrens: Eine Überwachung der Fälligkeitstermine entfällt und Sie geraten nie in Zahlungsverzug. Sie sparen den Weg zum Kreditinstitut und das Ausfüllen von Überweisungsträgern. Auf Ihrem Debitoren-Konto durch Absetzung entstandene Überzahlungen können sofort erstattet werden.

Beginn des Einzugsverfahrens: Für Abbuchungen können nur die Einzugsermächtigungen berücksichtigt werden, die spätestens sieben Tage vor Fälligkeit der Forderung eingegangen sind. Später eingehende Ermächtigungen können erst beim folgenden Fälligkeitstermin berücksichtigt werden.

Dauer der Ermächtigung: Die Ermächtigung ist auf Widerruf erteilt, d.h. nach Zusendung eines schriftlichen Antrages wird das Bankeinzugsverfahren sofort eigestellt. Bei Erlöschen Ihres Debitoren-Kontos erlischt die Einzugsermächtigung automatisch.

Ein Formular zur erstmaligen Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats steht als Download zur Verfügung.

Änderungen zu einem bereits bestehenden SEPA-Lastschriftmandat wie beispielsweise die Änderung der Bankverbindung teilen Sie bitte schriftlich oder per e-mail an bankeinzug@herzogenrath.de mit, damit die Abbuchung weiterhin korrekt erfolgen kann.

Ein bestehendes Mandat erlischt, wenn in einem Zeitraum von 36 Monaten seit Fälligkeit der letzten Lastschrift kein Lastschrifteinzug mehr erfolgt ist. In diesem Fall ist bei Bedarf ein neues Lastschriftmandat zu erteilen.

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