Jahresabschluss

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Jahresabschluss

Gemäß § 95 GO NRW hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz sowie dem Anhang und dem Lagebericht.

Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten.

Der aktuelle Jahresabschluss steht als Download zur Verfügung.

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