Alters- und Ehejubilare

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Dienstleistungsinformationen

Alters- und Ehejubilare

Anlässlich bestimmter Ehe- und Altersjubiläen werden die Herzogenrather Bürger durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter besucht oder es werden persönliche Glückwunschschreiben versandt.

Im Einzelnen besteht folgende Regelung:

Altersjubilare:

  • 80. Lebensjahr: Besuch durch den Bürgermeister oder Stellvertreter
  • 85. Lebensjahr: persönliches Glückwunschschreiben
  • 90. Lebensjahr: Besuch durch den Bürgermeister oder Stellvertreter
  • 91.-94. Lebensjahr: persönliches Glückwunschschreiben
  • ab dem 95. Lebensjahr: jährlicher Besuch durch den Bürgermeister oder Stellvertreter
  • zum 100. Lebensjahr: Besuch durch den Bürgermeister oder Stellvertreter und einen Stellvertreter der StädteRegion
  • zum 105. Lebensjahr: Besuch durch den Bürgermeister oder Stellvertreter und einen Stellvertreter der StädteRegion

Ehejubilare:

  • Ein Besuch sowie die Veröffentlichung durch die Presse erfolgt nur nach persönlicher Anmeldung im Bürgermeisterbüro unter Vorlage des Stammbuches oder Heiratsurkunde.

Weitere Fragen zu dem Thema beantworten Ihnen die Mitarbeiter des Bürgermeisterbüros gerne.


Bearbeitungsdauer

Die Vorlauffrist beträgt 6 Wochen.


Hinweise und Besonderheiten

* Die Stadt Herzogenrath sieht es als Verpflichtung an, die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auch auf ihren Internet-Seiten konsequent umzusetzen. Sollte in den Inhalten bei Formulierungen nur die weibliche oder nur die männliche Form auftauchen, so dient dies nur dazu, den Text lesbarer zu halten. Selbstverständlich sind immer Frauen und Männer gleichermaßen angesprochen.


Weitere Informationen

Veröffentlichungen: Aus Gründen des Datenschutzes werden alle Altersjubilare einmalig angeschrieben mit dem Hinweis, dass eine Weitergabe / Veröffentlichung ihrer Daten in der Presse / Dritte ihr schriftliches Einverständnis erklären müssen (ein entsprechendes Formular zum Ausfüllen liegt dem Schreiben bei).

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