Alters- und Ehejubilare

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Dienstleistungsinformationen

Alters- und Ehejubilare

Anlässlich bestimmter Ehe- und Altersjubiläen werden die Herzogenrather Bürger*innen durch den Bürgermeister oder eine*n Stellvertreter*in besucht oder es werden persönliche Glückwunschschreiben versandt.

Im Einzelnen besteht folgende Regelung:

Altersjubilare:

  • 80. Lebensjahr: Besuch durch den Bürgermeister oder Stellvertreter*in
  • 85. Lebensjahr: persönliches Glückwunschschreiben
  • 90. Lebensjahr: Besuch durch den Bürgermeister oder Stellvertreter*in
  • 91.-94. Lebensjahr: persönliches Glückwunschschreiben
  • ab dem 95. Lebensjahr: jährlicher Besuch durch den Bürgermeister oder Stellvertreter*in
  • zum 100. Lebensjahr: Besuch durch den Bürgermeister oder Stellvertreter*in und eine*n Stellvertreter*in der StädteRegion
  • zum 105. Lebensjahr: Besuch durch den Bürgermeister oder Stellvertreter*in und einen Stellvertreter*in der StädteRegion

Ehejubilare:

  • Ein Besuch sowie die Veröffentlichung durch die Presse erfolgt nur nach persönlicher Anmeldung im Bürgermeisterbüro unter Vorlage des Stammbuches oder Heiratsurkunde.

Weitere Fragen zu dem Thema beantworten Ihnen die Mitarbeiter*innen des Bürgermeisterbüros gerne.


Bearbeitungsdauer

Die Vorlauffrist beträgt 6 Wochen.

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