BIS: Suche und Detail

Verfahrenslotsin nach § 10b SGB VIII

Beschreibung

Unterstützung im Verfahren zur Eingliederungshilfe

Die Verfahrenslotsin beim Jugendamt der Stadt Herzogenrath berät, begleitet und unterstützt junge Menschen mit (drohender) Behinderung sowie deren Personensorgeberechtigte gemäß § 10b SGB VIII.

Ziel der Tätigkeit ist es, junge Menschen und ihre Familien im komplexen System der Eingliederungshilfe zu unterstützen, Transparenz über Leistungsansprüche zu schaffen und sie im gesamten Verwaltungsverfahren zu begleiten. Die Verfahrenslotsin trägt dazu bei, Zugangsbarrieren zu Leistungen der Eingliederungshilfe abzubauen und eine bedarfsgerechte Unterstützung sicherzustellen.

 

Anspruchsberechtigte

  • Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres mit (drohender) seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung
  • deren Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigte
  • gesetzliche Betreuer*innen

 

Aufgaben der Verfahrenslots*innen

  • Information und Beratung zu Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und SGB IX
  • Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung, insbesondere bei Erstanträgen auf Eingliederungshilfe
  • Begleitung junger Menschen mit (drohender) Behinderung als Vertrauensperson zu Terminen, Hilfe- und Gesamtplanverfahren sowie zu Gesprächen mit Leistungsträgern
  • Unterstützung während des gesamten Verwaltungs- und Bewilligungsverfahrens
  • Weiterführende Begleitung auch nach Bewilligung und Beginn einer Hilfe
  • Unterstützung bei der Koordination und Abstimmung mit anderen Rehabilitationsträgern
  • Vermittlung ergänzender Unterstützungs- und Beratungsangebote
  • Berichterstattung gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe über Erfahrungen der strukturellen Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, insbesondere den Rehabilitationsträgern

 

Mögliche Leistungen der Eingliederungshilfe

  1. Leistungen zur sozialen Teilhabe (z.B. Freizeitbegleitung, Autismustherapie, Gruppenangebote zur sozialen Interaktion, familienorientierte Hilfen)
  2. Leistungen zur Teilhabe an Bildung (z.B. LRS- und Dyskalkulie-Förderung, Integrationsassistenz, schulhinführende Maßnahmen)
  3. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Arbeitsassistenzen, Reha-Leistungen zur beruflichen Vorbereitung, Werkstätten für behinderte Menschen)
  4. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (z.B. Sprachtherapie, Hilfsmittel)

 

Beratung

  • Beratung und Begleitung durch die Verfahrenslotsin ist freiwillig, unabhängig, kostenfrei und erfolgt unter Wahrung der gesetzlichen Schweigepflicht
  • die Verfahrenslotsin nimmt keine Entscheidungsfunktion im Leistungsgewährungsprozess wahr, sondern versteht sich als unterstützende und vermittelnde Stelle
  • Beratungen erfolgen nach vorheriger Terminvereinbarung

 

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

  • Jugendamt - A 51
      • Straße: Rathausplatz Hausnummer: 1
      • PLZ: 52134 Ort: Herzogenrath

Zuständige Kontaktpersonen