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Bescheinigung Sorgeregister

Beschreibung

Sind oder waren Sie mit dem Vater Ihres Kindes nicht verheiratet und haben die alleinige elterliche Sorge, so dient die Auskunft aus dem Sorgeregister als Nachweis, dass Sie die alleinige gesetzliche Vertreterin Ihres Kindes sind.

Zuständig für die Auskunftserteilung ist das Jugendamt Ihres Wohnortes.

Das Jugendamt des Geburtsortes Ihres Kindes führt ein Register über abgegebene Sorgeerklärungen und ergangene gerichtliche Entscheidungen (Sorgeregister).

  • die Geburtsurkunde des Kindes sowie
  • Ihr Personalausweis oder Reisepass
  • die Geburtsurkunde des Kindes sowie
  • Ihr Personalausweis oder Reisepass

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen