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Dienstleistungsinformationen
Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaftsanerkennung muss öffentlich beurkundet werden. Sie kann nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erfolgen und muss persönlich abgegeben werden. Eine Bevollmächtigung ist ausgeschlossen. Die Anerkennung ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Die Anerkennung der Vaterschaft ist erst rechtswirksam mit Zustimmung der Mutter. Ist ein Elternteil noch minderjährig, müssen dessen Sorgeberechtigte (meistens die Eltern) und ggf. auch das Kind, in der Regel vertreten durch das Jugendamt als Vormund, zustimmen.
Hinweise und Besonderheiten
Beurkundungen können ausschließlich nach erfolgter Terminvereinbarung erfolgen.
Die Beurkundungen können auch beim Standesamt oder einem Notar erfolgen.
Onlinedienstleistungen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtungen
- Jugendamt - A 51
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Verwaltung Abt. 51.1 - A 51 Jugendamt
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Anna-Lena Albert
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-537
- E-Mail:
- anna-lena.albert@herzogenrath.de
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Frau Nadine Bauschulte
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-512
- E-Mail:
- nadine.bauschulte@herzogenrath.de