Nichtraucherschutz
Beschreibung
Das Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen sieht u.a. ein Rauchverbot in vielen Einrichtungen, so auch in Gaststätten vor.
Verantwortlich für die Einhaltung der Rauchverbote sind die Betreiberin oder der Betreiber von Gaststätten u.ä. Lokalitäten.
Die Überwachung der Einhaltungen obliegt der örtlichen Ordnungsbehörde.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Ordnungswesen und Bürgerdienste Abt. 32.1 - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
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- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 1
- PLZ: 52134 Ort: Herzogenrath
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Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32
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- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 1
- PLZ: 52134 Ort: Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Krings
Position: Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-420
- E-Mail:
- gewerbe@herzogenrath.de
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Frau Lehmann
Position: Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-416
- E-Mail:
- gewerbe@herzogenrath.de