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Straßenreinigung -> Leistungsumfang

Beschreibung

Die Straßenreinigung und der Winterdienst wird von der Stadt Herzogenrath, A 67 - Technisches Betriebsamt, durchgeführt und umfasst folgende Leistungen:

- Durchführung der sich aus dem Straßenreinigungsgesetz ergebenden Pflicht zur Straßenreinigung, insbesondere manuelle und maschinelle Reinigung inkl. Winterdienst auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (soweit nicht auf die Grundstückseigentümer übertragen)

  • ordnungsgemäße Entsorgung des anfallenden Straßenkehrichts
  • bedarfsorientierte Durchführung von Sonderreinigungen
  • Reinigung und Winterdienst vor städt. Grundstücken
  • Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren
  • Satzungsangelegenheiten

Das A 67 - Technische Betriebsamt ist zuständig für die Winterwartung der innerstädtischen Straßen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Aufstellen der Streupläne für insgesamt ca. 250 km
  • Aufstellen der Dienst- und Bereitschaftspläne
  • Beschaffung von Streumaterial
  • Pflege des Streustreckenkatasters
  • Bereitstellen von Streulisten
  • Beschaffung und Wartung der Streufahrzeuge und -geräte.

Soweit die Winterwartung nicht nach § 3 der Straßenreinigungssatzung auf die Grundstückeigentümer übertragen wurde, umfasst sie das Schneeräumen auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf Radwegen und Fahrbahnen.

Anfragen hierzu können telefonisch oder schriftlich erfolgen.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen