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Friedhofs- und Bestattungswesen -> Genehmigung für das Befahren der Friedhofswege mit einem PKW
Beschreibung
Sondergenehmigung für das Befahren der Friedhofswege
Auf Antrag können Schwerbehinderte mit einem Grad der Schwerbehinderung von mindestens 70% eine Sondergenehmigung für das Befahren der Friedhöfe mit einem PKW erhalten.Schwerbehindertenausweis (mindestens 70%) - Angaben über den überwiegend benutzten PKW (Typ und Kennzeichen)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Grünflächen/Friedhöfe/Baubetrieb Abt. 66.3 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt
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- Eygelshovener Straße 69a
- 52134 Herzogenrath
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- Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt - A 66
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- Nordsternstraße 25
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Sonja Klein
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-6222
- E-Mail:
- sonja.klein@herzogenrath.de
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Herr Rainer Schulte
Abteilungsleiter- Telefon:
- 02406 83-6204
- E-Mail:
- rainer.schulte@herzogenrath.de