Friedhofs- und Bestattungswesen -> Genehmigung für das Befahren der Friedhofswege mit einem PKW
Beschreibung
Sondergenehmigung für das Befahren der Friedhofswege
Auf Antrag können Schwerbehinderte mit einem Grad der Schwerbehinderung von mindestens 70% eine Sondergenehmigung für das Befahren der Friedhöfe mit einem PKW erhalten.Schwerbehindertenausweis (mindestens 70%) - Angaben über den überwiegend benutzten PKW (Typ und Kennzeichen)
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Grünflächen/Friedhöfe/Baubetrieb Abt. 66.3 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt
-
- Straße: Eygelshovener Straße Hausnummer: 69a
- PLZ: 52134 Ort: Herzogenrath
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Sonja Klein
Position: Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-6222
- E-Mail:
- sonja.klein@herzogenrath.de
-
Herr Rainer Schulte
Position: Abteilungsleiter- Telefon:
- 02406 83-6204
- E-Mail:
- rainer.schulte@herzogenrath.de