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Rattenbefall melden
Beschreibung
Gemäß § 14 des Ordnungsbehördengesetzes NRW sind die Grundstückeigentümer zur Beseitigung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die von ihrem Grundstück ausgehen, verpflichtet. Hierzu gehört auch die Durchführung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen. Die städtischen Kanäle werden in regelmäßigen Abständen von der Stadt Herzogenrath über eine sachkundige Schädlingsbekämpfungsfirma mit Rattenköder ausgelegt.
Eine telefonische Benachrichtigung über den festgestellten Rattenbefall reicht i.d.R. aus. Weiterhin steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Ordnungswesen und Bürgerdienste Abt. 32.1 - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02406 83-445
- E-Mail:
- daniel.stein@herzogenrath.de
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Herr Achim Krings
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-420
- E-Mail:
- achim.krings@herzogenrath.de