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Sterbefallanzeige

Beschreibung

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Ein Sterbefall, der in Herzogenrath eingetreten ist, ist somit beim Standesamt in Herzogenrath anzuzeigen. Verstirbt eine Person in einem Krankenhaus, z.B. in Bardenberg oder Würselen, ist das Standesamt in Würselen zuständig.

Für die Beurkundung sind erforderlich:

  • ärztliche Todesbescheinigung
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • der Personalausweis

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Zuständige Kontaktpersonen