Rundfunkgebührenbefreiung

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Dienstleistungsinformationen

Rundfunkgebührenbefreiung

Bürgerinnen und Bürger können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:

Sie erhalten Sozialleistungen, Ausbildungsförderung oder haben gesundheitliche Einschränkungen (Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen).

Antragsformulare erhalten Sie auch an der Infothek der Stadtverwaltung Herzogenrath.


Weitere Informationen

Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie Online unter: Rundfunkbeitrag.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen