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Geburtsanzeige
Beschreibung
Für die Beurkundung der Geburt ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk das Ereignis (die Geburt) eingetreten ist. Eine in Herzogenrath erfolgte Geburt ist beim Standesamt in Herzogenrath anzuzeigen.
Die erforderlichen Unterlagen sind einzelfallabhängig. Zur Abstimmung der benötigten Unterlagen setzen Sie sich bitte telefonisch mit dem Standesamt in Verbindung.
In der Regel werden für die Beurkundung folgende Unterlagen benötigt:
- Bescheinigung über eine Geburt
- Erklärung über den Namen des Kindes
- Personalausweis oder Reisepässe der Eltern
- Auszug aus dem Eheregister
- Auszug aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunden der Eltern
- Wenn vorhanden Vaterschaftsanerkennung
individuell
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Zuständige Einrichtungen
- Standesamt - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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- E-Mail:
- standesamt@herzogenrath.de
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Frau Ines von Ameln
Standesbeamtin- Telefon:
- 02406 83-126
- E-Mail:
- standesamt@herzogenrath.de
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Frau Helga Rauschen
Standesbeamtin- Telefon:
- 02406 83-127
- E-Mail:
- standesamt@herzogenrath.de
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Frau Yasemin Maden
Standesbeamtin- Telefon:
- 02406 83-130
- E-Mail:
- standesamt@herzogenrath.de