Straßen- und Brückenbaumaßnahmen

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Straßen- und Brückenbaumaßnahmen

Das Tiefbauamt ist für alle im Zusammenhang mit Strassen und Brücken einhergehenden Aufgaben zuständig:

  • Planung, Neu- und Ausbau sowie Unterhaltung, Betrieb und Instandsetzung öffentlicher Straßen, Geh- und Radwege, Plätze und Brunnen (einschl. Straßenentwässerung und Straßenbegleitgrün)
  • Planung, Neu- und Ausbau sowie Unterhaltung, Betrieb und Instandsetzung von öffentlichen Ingenieurbauwerken wie Brücken, Tunnel, Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Parkdecks und –anlagen
  • Ingenieurleistungen bei privaten und städtischen Erschließungsmaßnahmen
  • Neubau und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung in Zusammenarbeit mit der Fa. enwor
  • Erschließung bzw. Änderungen im Bereich von Grundstückszufahrten
  • Koordinierung, Beaufsichtigung und Abnahme von Arbeiten der Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Telefon) in städtischen Strassen
  • Koordinierung und Begleitung von Arbeiten durch den Baulastenträger an Land- und Kreisstrassen im Stadtgebiet
  • Zuschussangelegenheiten
  • Einwohnerversammlungen im Zuge von Straßenum- oder Neubaumaßnahmen sowie Abstimmung mit übergeordneten Behörden, Rat und Bürgern
  • Abrechnung und Veranlagung der von Anliegern zu zahlenden Beiträge

Allgemeine Ziele:

  • Erhaltung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur
  • wirtschaftliche und termingerechte Planung und Erschließung von Straßen unter Beachtung der Minimierung der Bau- und Folgekosten
  • Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Verkehrsanlagen
  • Verbesserung der Anliegerstraßen
  • Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durch bedarfsgerechte Reparaturen und schnelle Beseitigung von Unfallgefahren
  • Funktionserhaltung der Straßenentwässerung

Zielgruppen:

  • EinwohnerInnen
  • VerkehrsteilnehmerInnen
  • Gewerbetreibende
  • Investoren und private Erschließungsträger

Unterlagen:

  • In der Regel sind keine Antragsunterlagen erforderlich.
  • Hinweise, Beanstandungen und Wünsche, ggf. Ortstermine können zunächst telefonisch erfolgen bzw. vereinbart werden.

Rechtsgrundlagen

Ratsinformationssystem der Stadt Herzogenrath

  • Erschliessungsgeitragssatzung
  • Straßenausbausatzung nach § 8 KAG NRW

Zuständige Einrichtungen