Handwerkerparkausweis

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Dienstleistungsinformationen

Handwerkerparkausweis

Der Handwerkerparkausweis berechtigt Handwerksbetriebe zum Parken

  • im eingeschränkten Haltverbot/in Haltverbotszonen (Verkehrszeichen 286/290.1 StVO),
  • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
  • auf Bewohnerparkplätzen (Verkehrszeichen 286/314 StVO mit Zusatzzeichen),

soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung von Handwerkerarbeiten notwendig ist.

Aufgrund des Erlasses III B 3 - 78-12/2 vom 04. Dezember 2015 des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen können fortan drei verschiedene Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO (Handwerkerparkausweise) ausgestellt werden, welche sich durch ihren jeweiligen Geltungsbereich und zu erhebende Verwaltungsgebühr unterscheiden:

  • Regierungsbezirksweiter Ausweis (gültig im Regierungsbezirk Köln)
  • Landesweiter Ausweis (gültig in Nordrhein-Westfalen)

Der "neue" Handwerkerparkausweis ist zudem kennzeichengebunden. Das bedeutet, dass ein Ausweis für maximal fünf Fahrzeuge gültig ist (Hinweis: Ein Ausweis kann gleichzeitig nur für ein Fahrzeug verwendet werden). Die entsprechenden amtlichen Kennzeichen sind bei der Antragsstellung anzugeben.

Es steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Zur Nutzung dieser Onlinedienstleistung ist die Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW notwendig. Bei persönlicher Vorsprache wird Ihnen der Handwerkerparkausweis sofort ausgehändigt.


Kosten

  • Regierungsbezirksweiter Ausweis: 180,00 € pro Jahr
  • Landesweiter Ausweis: 300,00 € pro Jahr

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

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