Abwasserbeseitigung und Satzung

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Dienstleistungsinformationen

Abwasserbeseitigung und Satzung

Das Produkt „Abwasserbeseitigung“ besteht u.a. aus folgenden Leistungen:

  • Fortschreibung des Generalentwässerungsplans und des städtischen Abwasserbeseitigungskonzeptes
  • Indirekteinleiterkontrolle und Kleineinleiterüberwachung
  • Kanalanschlussleitungen
  • Kanalkataster
  • Kleinkläranlagen / abflusslose Gruben
  • Niederschlagswasserbeseitigung, -gebühr und -nutzung
  • Öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen
  • Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVKan)
  • Straßenabläufe

Allgemeine Ziele:

  • Sammlung und umweltgerechte Ableitung aller anfallenden Abwässer aus Haushalt, Gewerbe und Industrie zu Anlagen der Abwasserreinigung und Regenwasserbehandlung nach dem Stand der Technik
  • Schaffung der hierfür erforderlichen Infrastruktur
  • Sanierung der Kanäle nach Prioritäten
  • Wirtschaftliche Nutzung der vorhandenen Ressourcen
  • Reduzierung der Anzahl von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben

Zielgruppen:

  • EinwohnerInnen
  • Gewerbetreibende
  • Investoren und Unternehmen
  • Kleinkläranlagen- und abflusslose GrubenbetreiberInnen
  • GrundstückseigentümerInnen
  • Aufsichtsbehörden

Für die Quadratmeterzahl der bebauten bzw. überbauten und/oder befestigten Grundstücksfläche ist eine Niederschlagswassergebühr zu entrichten. Die bebauten bzw. überbauten und/oder befestigten Flächen werden im Wege der Selbstveranlagung der Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke ermittelt. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, der Stadt auf Anforderung die Quadratmeterzahl der bebauten bzw. überbauten und/oder befestigten sowie in die öffentliche Abwasseranlage abflusswirksamen Flächen auf seinem Grundstück mitzuteilen (Mitwirkungspflicht).

Beabsichtigt der Grundstückseigentümer die Nutzung des auf seinem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers als Brauchwasser, so hat er dies der Stadt anzuzeigen. In Bezug auf eine Veranlagung der eingeleiteten Brauchwässer ist zur Feststellung der Brauchwassermenge, die der Abwasseranlage zugeführt wird, eine Mengenmesseinrichtung (Wasseruhr) vorzusehen.

Den Fragebogen zur getrennten Abwassergebühr finden Sie rechts unter Downloads.


Rechtsgrundlagen

Die entsprechenden Satungen finden Sie im Bürgerinformationssystem.

  • Abwasserbeseitigungssatzung
  • Abwassergebührensatung
  • Grundstückentwässerungssatzung

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