Zuschüsse zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
Beschreibung
Gefördert werden Kinder und Jugendliche von 6 – 18 Jahren mit Wohnsitz in Herzogenrath. Im begründeten Einzelfall werden auch junge Volljährige im Alter von 18 bis max. 27 Jahren (mit Wohnsitz in Herzogenrath) gefördert.
Antragsberechtigt ist ausschließlich der Träger der jeweiligen Maßnahme.
Die Stadtzuschüsse sind schriftlich beim Jugendamt zu beantragen. Stadtzuschüsse zur Durchführung von Ferienfreizeiten sind unter Verwendung des entsprechenden Antragsvordruckes zu beantragen.
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Zuständige Einrichtungen
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Jugendamt - A 51
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- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 1
- PLZ: 52134 Ort: Herzogenrath
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Verwaltung Abt. 51.1 - A 51 Jugendamt
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- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 1
- PLZ: 52134 Ort: Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Ute Piel
Position: Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-531
- E-Mail:
- ute.piel@herzogenrath.de