Zuschüsse zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

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Dienstleistungsinformationen

Zuschüsse zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Gefördert werden Kinder und Jugendliche von 6 – 18 Jahren mit Wohnsitz in Herzogenrath. Im begründeten Einzelfall werden auch junge Volljährige im Alter von 18 bis max. 27 Jahren (mit Wohnsitz in Herzogenrath) gefördert.

Antragsberechtigt ist ausschließlich der Träger der jeweiligen Maßnahme.

Die Stadtzuschüsse sind schriftlich beim Jugendamt zu beantragen. Stadtzuschüsse zur Durchführung von Ferienfreizeiten sind unter Verwendung des entsprechenden Antragsvordruckes zu beantragen.