Eingliederungshilfe

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Dienstleistungsinformationen

Eingliederungshilfe

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben nach § 35a SGB VIII Anspruch auf Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Hilfen die im Alltag die Familien unterstützen. In manchen Situationen ist der Förderbedarf und der Betreuungsbedarf so hoch, dass eine Unterbringung in einer speziellen Einrichtung über Tag und Nacht notwendig ist. Durch die eingesetzte Hilfe soll den Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden.


Rechtsgrundlagen

§ 35a SGB VIII