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Abfallentsorgung -> Abfallsatzung der Stadt Herzogenrath

Beschreibung

Mit dem Ziel, die kommunale Abfallentsorgung in Zukunft nachhaltig frei, wirtschaftlich, kostengünstig und bürgernah aktiv zu betreiben, hat sich die Stadt Herzogenrath im Jahr  2007 dem Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung angeschlossen.

Der Zweckverband, dem neben der Stadt Herzogenrath die Städte/Gemeinden Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Heimbach, Inden, Langerwehe, Linnich, Monschau, Nideggen, Niederzier, Roetgen, Simmerath, Stolberg, Vettweiß und Würselen (Stand: 2019) angehören, ist allein in kommunaler Hand und somit unabhängig von den Einflüssen privater Dritter.

  1. Seit 2007 erbringen die o.g. Mitgliedsgemeinden mit ihrem kommunalen Tochterunternehmen "RegioEntsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts" (RegioEntsorgung AöR) auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herzogenrath die gewohnten Entsorgungsleistungen:
    - Einsammeln und Befördern von Restmüll,
    - Einsammeln und Befördern von Bioabfällen,
    - Einsammeln und Befördern von Grünschnittabfällen,
    - Einsammeln und Befördern von sperrigen Abfällen (Sperrmüll),
    - Einsammen und Befördern von Elektro- und Elektronikaltgeräten,
    - Einsammeln und Befördern von Altpapier (ab 01.01.2013).
    Durch die Aufgabenübertragung ist die RegioEntsorgung AöR für die Erfüllung der vorstehend genannten Aufgaben insgesamt und alleine verantwortlich.
  2. Die Stadt Herzogenrath nimmt folgende Aufgaben weiterhin selbst wahr:
    - Einsammeln und Befördern der im Gemeindegebiet fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfälle von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken   ("Wilder Müll"),
    - die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben,
    - Einsammeln, Befördern und Verwerten von Altpapier (bis 31.12.2012).

Die einzelnen Aufgabenbereiche und die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen über die Art und Weise des Einsammelns und Beförderns der Abfälle sind infolge des Beitritts der Stadt Herzogenrath in den Zweckverband RegioEntsorgung seit dem Jahr 2007 in zwei unterschiedlichen Abfallentsorgungssatzungen festgeschrieben.

Für den Aufgabenbereich der RegioEntsorgung AöR (siehe Punkt 1) gilt im Stadtgebiet Herzogenrath die

"Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen (Abfallsatzung) im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 10.12.2018 in der jeweils gültigen Fassung", welche von der RegioEntsorgung AöR erlassen wurde.

Für den (Rest-)Aufgabenbereich der Stadt Herzogenrath (siehe Punkt 2) gilt in Herzogenrath die

"Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 11.12.2018 in der jeweils gültigen Fassung", welche von der Stadt Herzogenrath erlassen wurde.

Beide Abfallsatzungen haben im Stadtgebiet Herzogenrath uneingeschränkte Gültigkeit und sind für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herzogenrath verbindlich.

Die gültigen Abfallsatzungen des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung AöR stehen Ihnen am Ende des Textes kostenlos als pdf-Datei zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie auch über die Homepage der RegioEntsorgung AöR (hier klicken). 

Darüber hinaus stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Stadt Herzogenrath gerne für Auskünfte zur Verfügung:

Tel.: 02406 / 83-6216 oder die AWA-Abfallberatung, Tel.: 02403 / 8766-353.

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