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Bebauungspläne

Beschreibung

Rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt Herzogenrath können auf der Internetseite der StädteRegion Aachen (inkasPortal) aufgerufen werden. Eine Anleitung steht als Download zur Verfügung.

Aufstellungsbeschluss

  • Der Umwelt- und Planungsausschuss leitet das Bebauungsplanverfahren durch einen Aufstellungsbeschlussein, der im Amtsblatt bekannt gemacht wird.
  • Plankonzepte und städtebauliche Entwürfe werden entwickelt.

Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
In einem vereinfachten oder beschleunigten Verfahren nach § 13 bzw. § 13a BauGB ist dieser Verfahrensschritt nicht erforderlich.

  • Die Bürger werden öffentlich über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet
  • Innerhalb einer Frist können sie mündlich oder schriftlich Anregungen zum Bebauungsplanentwurf einbringen.
  • Parallel zur Bürgerbeteiligung nehmen unterschiedliche Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (z.B. Ver- und Entsorgungsunternehmen, verschiedene Ämter und Verbände, …) zu den Planinhalten Stellung.

Auslegungsbeschluss

  • Nach Auswertung und Abwägung der während der Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken, wird durch den Umwelt- und Planungsausschuss der Auslegungsbeschluss gefasst. Dieser wird im Amtsblatt bekannt gemacht.

Öffentliche Auslegung/ Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

  • Für die Dauer eines Monats folgt die öffentliche Auslegung, bei der der konkretisierte Bebauungsplanentwurf im Rathaus einsehbar ist.
  • Während dieser Zeit haben die Bürger die Möglichkeit, Anregungen zum Planentwurf einzubringen.
  • Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung nehmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu den
     Planinhalten Stellung. 

    4a. möglicherweise erneute öffentliche Auslegung
  • Eine erneute öffentliche Auslegung ist nur erforderlich, wenn nach der ersten Offenlage Änderungen des
     Bebauungsplanes notwendig sind.
  • Der geänderte Bebauungsplan liegt dann erneut für die Dauer eines Monats aus.
  • In diesem Zeitraum werden auch die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.

Satzungsbeschluss

  • Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen, werden nach Ablauf der Auslegungsfrist ausgewertet (Abwägung).
  • Der Bebauungsplanentwurf wird dem Umwelt- und Planungsausschuss und zuletzt dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt.
  • Nach dem Satzungsbeschluss erfolgt die Bekanntmachung im Amtsblatt. Erst dann ist der Bebauungsplan rechtswirksam.

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