Feuerwehrplanrichtlinien

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Feuerwehrplanrichtlinien

Die Form und der Inhalt von Feuerwehrplänen sind in der DIN 14095 geregelt. Diese Richtlinie bezieht sich auf die Ausgabe der DIN 14095 mit Stand von 2007-05. Die DIN 14095 gibt einen Mindeststandard vor, der in dieser Richtlinie teilweise konkretisiert wird. Diese Art der Konkretisierung ist erforderlich, da im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Herzogenrath eine Vielzahl von Gebäuden vorhanden ist, welche über einen Feuerwehrplan verfügen. Zur Sicherstellung einer folgerichtigen Informationsgewinnung durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr Herzogenrath ist es unerlässlich, dass die Feuerwehrpläne einheitlich ausgeführt sind.

Die Baugenehmigungsbehörde kann für bestimmte bauliche und technische Anlagen, je nach deren Lage, Art und Nutzung einen Feuerwehrplan fordern. Als Grundlage hierfür dient die Landesbauordnung (BauO) als auch die Sonderbauverordnung (SBauVO) des Landes NRW.

Feuerwehrpläne werden durch die Feuerwehr zur Einsatzvorbereitung und der raschen Orientierung, sowie zur Beurteilung der Lage im Einsatzfalle genutzt. Mittels der Feuerwehrpläne kann die notwendige Zeit der Erkundung durch den Einsatzleiter reduziert werden, so dass das Schadensereignis so klein wie möglich gehalten werden kann. Die Gefährdung für die Einsatzkräfte der Feuerwehr und betroffener Personen wird somit minimiert.

Mit der Erstellung des Feuerwehrplanes ist eine sachkundige Person (in der Regel eine entsprechende Fachfirma zur Erstellung von Feuerwehrplänen) zu beauftragen, da bereits in der Erstellungsphase die Gefährdungspotentiale, sowie eine brandschutztechnische Beurteilung der Risiken fachgerecht in den Feuerwehrplan einzuarbeiten sind.

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