Hilfe zum Lebensunterhalt

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Hilfe zum Lebensunterhalt

Personen unter 65, die befristet nicht erwerbsfähig sind und über kein bzw. nicht ausreichende Einkünfte verfügen und deren Angehörige erhalten Beratung über die Hilfe- und Leistungsmöglichkeiten im Rahmen des Sozialgesetzbuches, 12. Teil (SGB XII).

Soweit im Einzelfall erforderlich erfolgt eine Kontaktvermittlung zu Wohlfahrtsverbänden, Beratungsstellen, Sozialstationen, Koordinationsbüro rund ums Alter der Stadt Herzogenrath.


Unterlagen

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen Sie zur Antragstellung benötigen, erfahren Sie im Sozialamt der Stadt Herzogenrath.

Onlinedienstleistungen

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen