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Dienstleistungsinformationen
GHBG Blindengeld Sehbehinderte
Der Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) ist beim Landschaftsverband Rheinland zu stellen.
Unterlagen
Das Antragsformular wird im Sozialamt oder als Download unter folgendem Link zur Verfügung gestellt.
Hier geht es zum Download auf der Internetseite des LVR Rheinland.
Onlinedienstleistungen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtung
- Sozialamt - A 50
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02406 83-440
- E-Mail:
- margit.keller@herzogenrath.de
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Frau Ursula Kreutz-Kullmann
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-440
- E-Mail:
- ursula.kreutz-kullmann@herzogenrath.de
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Herr Bernd Sauren
Amtsleiter- Telefon:
- 02406 83-450
- E-Mail:
- bernd.sauren@herzogenrath.de
-
Herr Thomas Klee
Stellvertretender Amtsleiter- Telefon:
- 02406 83-449
- E-Mail:
- thomas.klee@herzogenrath.de