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Flüchtlingsangelegenheiten
Beschreibung
Die Unterbringung von zugewiesenen Flüchtlingen erfolgt grundsätzlich dezentral im Stadtgebiet in Übergangswohnheimen und Übergangswohnungen, die von der Stadt Herzogenrath zur Verfügung gestellt werden. Ob eine Zuweisung in eine Gemeinschaftsunterkunft oder eigenständige Wohnung erfolgen kann, hängt grundsätzlich von besonderen Bedarfen und davon ab, wo freie Kapazitäten vorhanden sind.
Die Leistungen erfolgen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einschließlich der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Sozialamt - A 50
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02406 83-434
- E-Mail:
- miriam.degner@herzogenrath.de
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Frau Ingrid Vossen
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-430
- E-Mail:
- ingrid.vossen@herzogenrath.de
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Herr Ulrich Kamps
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-437
- E-Mail:
- ulrich.kamps@herzogenrath.de