Sonderbeförderung / Schülerspezialverkehr

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Dienstleistungsinformationen

Sonderbeförderung / Schülerspezialverkehr

  • Beförderung von geistig- und/oder körperlich behinderten Schülerinnen/Schülern, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht in der Lage sind, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen.
  • Erforderliche Schulwegbegleitung
  • Beförderung von Schülerinnen/Schülern mit unzumutbarer Schulwegdauer (bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel)

Die Sonderbeförderungen sind zu beantragen (s. Antragsformular).

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

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