Prüfung von Vertragsentwürfen

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Prüfung von Vertragsentwürfen

Im kommunalen Handeln gibt es eine Vielzahl von Aufgaben, die sich nicht mit den Kernelementen des öffentlich rechtlichen Handelns bewältigen lassen, sondern eine Erfüllung durch vertragliche Verpflichtung erfordern. In diesen Fällen werden Verträge mit Firmen, Personen oder Zweckverbänden abgeschlossen.

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung neben den gesetzlichen Aufgaben weitere Aufgaben übertragen. Diese Aufgaben sind in § 5 der Rechnungsprüfungsordnung aufgelistet.

Hierzu gehört unter anderem die Prüfung von Vertragsentwürfen, wobei sich die Prüfung darauf erstreckt, ob

  • die Mittel im Haushaltsplan und im Rahmen des aufgestellten Kostenanschlages zur Verfügung stehen,
  • die vertraglich zu erbringenden Leistungen oder Lieferungen eindeutig und erschöpfend beschrieben sind,
  • die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet sind und
  • der Rat oder die Ausschüsse nach Maßgabe ihrer Zuständigkeit eingeschaltet sind

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