Prüfung und Überwachung der Zahlungsabwicklung (Stadtkasse)

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Prüfung und Überwachung der Zahlungsabwicklung (Stadtkasse)

Die Zahlungsabwicklung (Stadtkasse) ist mindestens einmal jährlich unvermutet zu prüfen (§ 31 Abs.5 KomHVO).

Die Prüfung der Stadtkasse beinhaltet eine Bestandsaufnahme der städtischen Konten, die Übereinstimmung mit den Buchungen und die Prüfung der Buchungsunterlagen. Darüber hinaus werden der Bestand der verwahrten Vermögensgegenstände (Urkunden und Bürgschaften) und die Einhaltung der örtlichen Regelungen zur Zahlungsabwicklung überprüft. Die Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung ist somit die interne Revision der Stadt.

Über die Prüfung wird ein Prüfbericht erstellt, der im Rechnungsprüfungsausschuss beraten wird.

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