Steuererklärungen der Betriebe gewerblicher Art

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Steuererklärungen der Betriebe gewerblicher Art

Gemäß § 4 Abs. 1 KStG sind Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dienen und sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben.

Liegt ein Betrieb gewerblicher Art vor, sind die Einnahmen steuerpflichtig, und es sind Steuererklärungen abzugeben.

Bei der Stadt Herzogenrath liegen derzeit folgende Betriebe gewerblicher Art vor:

  • TPH / BHKW
  • Bäderbetriebe
  • DSD
  • Personalgestellung
  • Stadtentwicklung
  • Photovoltaikanlage

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