Ausfallbürgschaften
Beschreibung
Gemäß § 87 GO NRW darf die Stadt Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen nur im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen.
Die Entscheidung zur Übernahme ist durch den Stadtrat zu treffen und der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Kämmerei - A 20
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- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 1
- PLZ: 52134 Ort: Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Melanie Marx
Position: Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-211
- E-Mail:
- melanie.marx@herzogenrath.de