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Bauvoranfrage / Vorbescheid (§ 77 BauO NRW 2018)
Beschreibung
Für Neubauten, Umbauten oder Nutzungsänderungen einer baulichen Anlage kann vor Einreichen eines Bauantrags im Baugenehmigungsverfahren eine Bauvoranfrage gestellt werden.
Durch die Bauvoranfrage können sowohl die planungsrechtliche Zulässigkeit Ihres konkreten Vorhabens als auch bauordnungsrechtliche und sonstige Fragen vorab geklärt werden, die die Genehmigungsfähigkeit betreffen.
Diese Aussagen werden in einem verbindlichen Vorbescheid nach §77 BauO NRW 2018 festgehalten.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden
Bitte beachten Sie, dass der erteilte Vorbescheid keine Baugenehmigung darstellt und somit nicht zum Baubeginn berechtigt!
Dem Antrag auf Vorbescheid sind, neben dem Antragsformular, sämtliche für die Klärung der Fragestellung erforderlichen Unterlagen beizufügen.
Die Fragestellung ist auf dem Antragsformular zu konkretisieren.
Alle Unterlagen sind 3-fach einzureichen.
6 Wochen, unter der Voraussetzung, dass alle Bauvorlagen vollständig sind und alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen und Mitwirkungen vorliegen
Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW).
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bauordnung und Denkmalschutz Abt. 61.2 - A 61 Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz - A 61
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Dipl. Ing. Guido Claßen
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-342
- E-Mail:
- guido.classen@herzogenrath.de
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Frau Dipl. Ing. Sonja Gärtner
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-347
- E-Mail:
- sonja.gaertner@herzogenrath.de
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Frau Dipl. Ing. Jennifer Wilczynski
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-345
- E-Mail:
- jennifer.wilczynski@herzogenrath.de