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Nichtraucherschutz

Beschreibung

Das Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen sieht u.a. ein Rauchverbot in vielen Einrichtungen, so auch in Gaststätten vor.

Verantwortlich für die Einhaltung der Rauchverbote sind die Betreiberin oder der Betreiber von Gaststätten u.ä. Lokalitäten. 

Die Überwachung der Einhaltungen obliegt der örtlichen Ordnungsbehörde.

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen