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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Beschreibung

Wirtschaftliche Jugendhilfe wird im Rahmen erzieherischer Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz gewährt. Wegen der Komplexität der Rechtsmaterie kann eine Einzeldarstellung im Rahmen des Infosystems nicht erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt das Jugendamt unmittelbar.

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