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GHBG Blindengeld Sehbehinderte

Beschreibung

Der Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) ist beim Landschaftsverband Rheinland zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

Das Antragsformular wird im Sozialamt oder als Download unter folgendem Link zur Verfügung gestellt.

Hier geht es zum Download auf der Internetseite des LVR Rheinland.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen