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Prüfung des Verwaltungshandels

Beschreibung

Prüfung des ordnungs-, recht- und zweckmäßigen sowie wirtschaftlichen Verwaltungshandels

Die Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung überprüft im Rahmen ihrer Fachprüfungen in den Ämtern der Verwaltung, ob das Verwaltungshandeln

  • nicht gegen das Gesetz, Erlasse, Verordnungen verstoßen hat
  • ermessensfehlerfrei erfolgte
  • effizient war und eine optimale Zweck- Mittel-Relation erfolgte
  • mit den vorgegebenen Mitteln den größtmöglichen Erfolg oder mit den geringst möglichen Mitteln den vorgegebenen Erfolg erreicht hat.

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