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Haushaltssatzung / Haushaltsplan

Beschreibung

Gemäß § 78 GO NRW hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Ein Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan.

Dieser enthält gemäß § 79 GO NRW alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Der aktuelle Haushaltsplan steht als Download zur Verfügung.


Rechtsgrundlagen

  • GO NRW, 8. Teil Haushaltswirtschaft