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Beteiligungsbericht

Beschreibung

Gemäß § 117 GO NRW hat die Stadt in jedem Haushaltsjahr, in dem sie von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreit ist, einen Beteiligungsbericht zu erstellen.

Der Beteiligungsbericht enthält Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form.

Über den Beteiligungsbericht ist ein Beschluss des Rates herbeizuführen.

Der aktuelle Beteiligungsbericht steht als Download zur Verfügung.


Rechtsgrundlagen

 § 117 Abs. 1 GO NRW

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen