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Bürger-/Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

Beschreibung

Anregungen und Beschwerden (§ 24 GO NRW)

Jede Person kann sich mit Anregungen und Beschwerden an den Stadtrat wenden, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter und der Frage, ob sie oder er im Stadtgebiet wohnt. Die Anregung oder Beschwerde sollte in den Aufgabenbereich der Stadt Herzogenrath fallen.

Abzugrenzen von diesen Anregungen und Beschwerden sind sonstige Hinweise und Misstände, wie wilde Müllkippen, defekte Beleuchtung, abgemeldete Fahrzeuge, Vandalismus etc., die über den Mängelmelder mitgeteilt werden können. Ebenso sind Beschwerden über das persönliche Verhalten von Beschäftigten über den Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen und insoweit von den hier genannten Anregungen und Beschwerden nicht erfasst.

Einwohnerantrag (§ 25 GO NRW) / Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (§ 26 GO NRW)

Bevor Sie einen Einwohnerantrag gemäß § 25 GO NRW einreichen oder ein Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW beginnen, sollten Sie sich umfassend informiert haben und sicherstellen, dass Sie alle aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.

Die Onlinedienstleistung gilt dem Erstkontakt im Rahmen des Antrags / Begehrens. D.h.: Mithilfe dieses Assistenten werden Ihre Daten abgefragt und Ihr Anliegen hinterlegt. Das Ziel Ihres Antrags / Begehrens sollte klar erkennbar sein, muss aber noch nicht bis ins kleinste Detail ausformuliert sein. Die Abfrage weiterer Daten und letztendlich die Unterschriftensammlung folgen ggf. erst später.

Es steht eine entsprechende Onlinedienstleistung zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Beteiligungsportal

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen